Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.B.T. Anlagen- und Bautrocknungs GmbH

I. Vertragsgrundlagen

  1. Vertragspartner wird jeweils der Unterzeichner der Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung.
  2. Soweit Geschäfts- oder ähnliche Bedingungen des Auftragnehmers nicht besonders vereinbart werden, sind sie nicht Vertragsbestandteil.
  3. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Ausführungen

  1. Die auszuführenden Trocknungsarbeiten werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Ihre Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
  2. Bei der Leckageortung und Baudiagnostik übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehlmessungen und ihre Folgen, wenn das Messergebnis aufgrund bauseits vorhandener Umstände beeinflusst worden ist.
  3. Bei der Durchführung von Trocknungsarbeiten gilt für die bereitgestellten Geräte zusätzlich folgendes:
    1. Die im Einsatzbericht angeführten Geräte werden dem Auftraggeber oder einer von diesem benannten dritten Person in einwandfreiem Zustand übergeben.
    2. Der Auftraggeber oder die von ihm benannte dritte Person haben das überlassene Gerät sorgfältig zu behandeln. Sie dürfen keine Eingriffe am Gerät vornehmen und dürfen dieses nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwenden. Über den Gebrauch des Gerätes wird vor Ort informiert. Bei Störungen ist der Auftragnehmer unverzüglich telefonisch zu verständigen. Es dürfen nur die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Elektrokabel verwendet werden.
    3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte sich jeder Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät enthalten. Für andere als durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetretene Schäden haftet der Auftraggeber.
    4. Nach Rückgabe des Gerätes erfolgt eine Überprüfung am Einsatzort durch den Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, evtl. aufgetretene Beschädigungen am Gerät dem Auftraggeber sofort mitzuteilen.

III. Vergütung

  1. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Skonto zu bezahlen.
  2. Sind die Trocknungsgeräte lediglich vermietet, zählt für die Berechnung der Mietdauer jeder angebrochene Tag der Zurverfügungstellung.
  3. Die Preise enthalten nicht die Energiekosten. Diese sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

IV. Gerichtsstand

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist.

Stand: 05.2009